MicroCAFS-Löscher - ein Ersatz für die Kübelspritze nach DIN 14405 ?

Stellt ein MicroCAFS-Löschgerät einen gleichwertigen bzw. höherwertigen Ersatz für eine Kübelspritze dar? Dies ist gerade bei Fahrzeugausschreibungen ein sehr wichtiger Punkt.

Eine Stellungnahme vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN), Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) kann hier die letzten Zweifel beseitigen:

In der Standardbeladung der meisten genormten Feuerwehrfahrzeuge wird standardmäßig mindestens die Kübelspritze gefordert. Diese Forderung ist allerdings als Minimalanforderung an eine Mindestausstattung zu betrachten. In allen neueren Feuerwehrfahrzeugnormen wurde folgende Anmerkung für die feuerwehrtechnische Beladung aufgenommen:

"Alternativsysteme dürfen verwendet werden, sofern bei Verwendung von anderen als den zitierten Geräten und Einrichtungen unter Berücksichtigung der Schutzziele mindestens der angestrebte technische Einsatzwert, die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit sichergestellt ist."

Diese Anmerkung wurde gerade deshalb aufgenommen, um neue Entwicklungen in der Feuerwehrtechnik nicht dadurch zu hemmen, dass in den Normen explizit eine einzige Ausführung als verbindlich genannt ist. Wenn bei der Mitführung eines Wasserlöschgeräts an Stelle der genannten Kübelspritze diese obige Forderung erfüllt ist, spricht aus normativer Sicht, und sofern die Feuerwehr als Kunde es wünscht, dem nichts entgegen.

Zu der Thematik hatte der Fachbereichsausschuss NA 031-04 FBR "Ausrüstung für die Feuerwehr" bereits 1999/2000 beraten und hierzu folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss:

Auf Kundenwunsch darf in der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen anstelle einer Kübelspritze ein gleichwertiges und zugelassenes Wasserlöschgerät verwendet werden. Eine Überarbeitung der Beladelisten in den Feuerwehrfahrzeugnormen ist nicht notwendig. Sollte wie bei Feuerlöschern für die Nachfüllung des Hochdrucklöschgeräts allerdings ein Sachkundenachweis notwendig sein, ist die Gleichwertigkeit zur Kübelspritze offensichtlich keineswegs gegeben.

Wie bereits bekannt ist bei unseren Löschgeräten für die Wiederbefüllung kein Sachkundenachweis erforderlich. Diese Tätigkeit kann von jedem eingewiesenen Feuerwehrmann /-frau durchgeführt werden. Somit steht dem Einsatz unserer Geräte als Ersatz für die Kübelspritze nichts entgegen.


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