Verbund/Kunststoff

Beschreibung

Die Anlagen werden aus Kombinationen von Kunststoff-Druckbehältern zusammengestellt. Die Gesamtkapazität bemißt sich nach dem Vielfachen des Einzelvolumen eines Behälters (meist 450 Liter,  300 Liter,  230 Liter).

Die Behälter können in Batterien bis zur Größe von 10.800 l Gesamtvolumen zusammengestellt werden. Alle Vorteile der CAFS-Anlagentechnik stehen zur Verfügung. Die Behälter sind nach Druckgeräterichtlinie 97/23/EG zugelassen für einen Betriebsdruck von 8 bar und einer Aufstelltemperatur von 0 bis +50 Grad Celsius und tragen das CE Zeichen..

Das Treibgas für das Löschmodul besteht aus Druckluft und wird in entsprechenden Druckluftflaschen unter Kompression von 200 bar gelagert. Es kommen pneumatisch gesteuerte Ventile für die Steuerung der Anlage zur Ausführung, die pneumatischen Auslöseventile sind in vielfältigen Varianten in Löschanlagen bereits vielfach erprobt und in Einsatz.

Herzstück der Anlage ist die entsprechende Mischkammer, in der nach dem patentierten Verfahren von MicroCAFS PBK der Druckluftschaum erzeugt wird.

Der signifikante Unterschied zu Löschanlagen, in denen nur entsprechendes Netzmittel oder Schaummittel zudosiert wird besteht darin, dass für die Verschäumung keinerlei Umgebungsluft an den Düsen oder an den Strahlrohren erforderlich ist, sondern dass durch die Einbringungen der Luft in der Mischkammer bereits im System der fertige Schaum erzeugt wird, der somit mit gleich bleibender

Qualität ausgebracht wird und nicht mehr durch äußere Einflüsse wie z.B. Brandrauch beeinträchtigt werden kann.

Durch den optimalen Wirkungsgrad der patentierten Mischkammer ist ein Arbeitsdruck für die Anlage von max 8 bar ausreichend.

Maßgebend für Druckluftschaumanlagen ist die EN 16327 (vormals: DIN 14430) sowie ISO 7076.

  • Völlig unabhängige, autark arbeitende Löschanlage
  • keine Fremdenergie notwendig, ohne Stromversorgung
  • von Versorgung unabhängige Löschmittelbevorratung
  • alle Anlagengrößen können durch Kombination aus Einzelbehältern dargestellt werden.
  • Gewichtsersparnis sowie Kostenersparnis gegenüber Edelstahl
  • auch größere Anlagen können als Einzelteile in den Bestand nachträglich eingebaut werden
  • schnelle Montage durch vorgefertigtes Baukastensystem

Die Auslösung der Anlage erfolgt durch Entlüftung einer Steuerleitung und damit durch Druckabfall in dieser Leitung. Die Auslösung kann hierbei z. B. durch ein elektropneumatisches Ventil oder auch von Hand realisiert werden. Der Druckabfall in der Steuerleitung veranlasst die pneumatischen Auslöseventile auf den Druckluftflaschen zur Freischaltung. Die Treibluft für die Anlage gelangt über separate Druckminderer in die Druckkessel. Sobald der entsprechende Arbeitsdruck im System aufgebaut ist, strömt durch den Auslass im Behälterboden das Schaummittelwassergemisch in die Mischkammer und wird dort unter Zuhilfenahme von Druckluft aus dem Druckluftpolster über der Flüssigkeit entsprechend vermischt. In dieser Mischkammer wird nun Druckluftschaum erzeugt. Die patentierte Mischkammer ist entsprechend der erforderlichen Durchflussmenge dimensioniert.

Die Druckluftversorgung für Austreibung und Schaumerzeugung muss nicht getrennt aufgebaut werden. Dies ist nur mit der patentierten Mischkammertechnik möglich, die den Luftvolumenstrom automatisch mechanisch aufteilt.

Weiter gelangt nun der fertige Druckluftschaum über entsprechende Verteilleitungen an die entsprechenden Ausbringungsdüsen bzw. auch Strahlrohre. Von dort wird die flächige Verteilung auf die zu schützende Oberfläche je nach Objekt vorgenommen.

Löschmittel-Druckbehälter:

150 – 10.800 Liter Verbund/Kunststoff

Druckluftversorgung:

Druckluftflaschen 200 bar oder Kompressor

Arbeitsdruck:

1 – max.8 bar

Durchflussleistung:

Standard bis zu 600 l/min. Schaum-/Wassergemisch
optional bis zu 1.600 l/min. möglich

Temperaturbereich:

min. 0°C bis max. + 50°C Aufstelltemperatur

Auslösemöglichkeiten:

- automatisch über Sensorschlauch
- mechanisch über Handventil
- Ansteuerung über BMZ

Spezielle Konfigurationen auf Kundenwunsch jederzeit möglich.

Die Löschanlage ist eine Anlage gemäß Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.


Sachkundigenschulung

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Nächster Termin: Dienstag, 04. Juni 2024, 9:00 Uhr
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